Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) – Übersicht
Übersicht der Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO für die Plattform Kursleben. Stand: 2026-07-21. Diese Seite beschreibt tatsächlich implementierte Maßnahmen in allgemeiner Form – es wird keine Zertifizierung behauptet. Die vollständige TOM-Anlage mit weitergehenden technischen Einzelheiten erhalten Kursanbieter als vertrauliche Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag in ihrem Vertragsbereich.
1. Rollen und Berechtigungen
- Abgestuftes Rollensystem mit serverseitiger Rechteprüfung; Zugriffe erfolgen nur über persönliche Konten.
- Besonders sensible Funktionsbereiche erfordern zusätzliche, ausdrücklich vergebene Berechtigungen.
- Passwörter werden ausschließlich als moderne kryptografische Hashes gespeichert; wiederholte Fehlversuche führen zu Sperrfenstern.
2. Mehrfaktor-Authentifizierung
- Für besonders schützenswerte Verwaltungsbereiche gilt eine Zwei-Faktor-Pflicht (Authenticator-App).
- Kritische Einzelaktionen verlangen eine zusätzliche frische Bestätigung der Identität.
3. Verschlüsselung
- Transportverschlüsselung (HTTPS/TLS) auf Produktivsystemen; Sitzungscookies mit Schutzattributen.
- Besonders sensible gespeicherte Daten werden zusätzlich anwendungsseitig verschlüsselt; die Schlüssel werden getrennt von Code und Datenbank verwaltet.
4. Mandantentrennung
- Die Daten jedes Kursanbieters sind logisch strikt getrennt; die zentrale Datenzugriffsschicht erzwingt die Trennung technisch bei jeder Abfrage.
- Dateiablagen sind je Anbieter getrennt; geschützte Bereiche sind nur über rechtegeprüfte Abrufwege erreichbar, nie über direkte öffentliche Adressen.
5. Protokollierung
- Änderungen an Geschäftsvorgängen werden nachvollziehbar protokolliert (wer, wann, was).
- Besonders prüfungsrelevante Bereiche verwenden manipulationserkennende, fortlaufende Protokollketten.
- IP-Adressen werden datensparsam behandelt und nach kurzer Frist gekürzt bzw. gelöscht.
6. Backups und Wiederherstellung
- Regelmäßige Datensicherungen von Datenbank und Dateiablagen; Sicherungen werden getrennt von den laufenden Systemen aufbewahrt.
- Die Wiederherstellbarkeit wird mit einem dokumentierten Testverfahren geprüft.
7. Löschverfahren und Aufbewahrung
- Versionierte Aufbewahrungsregeln je Dokumentart; bei mehreren einschlägigen Vorschriften gilt dokumentiert die längste Frist.
- Löschungen erfolgen ausschließlich über kontrollierte, protokollierte Prozesse – nie automatisch entgegen Aufbewahrungspflichten.
8. Umgang mit Vorfällen
- Internes Vorfallsregister mit unveränderlicher Historie und Überwachung der 72-Stunden-Prüffrist (Art. 33 DSGVO).
- Meldungen an Aufsichtsbehörden erfolgen nach menschlicher Prüfung – nicht automatisch.
9. Organisatorische Maßnahmen
- Getrennte Entwicklungs- und Testumgebungen mit ausschließlich synthetischen Testdaten.
- Auslieferungen durchlaufen eine Prüfung auf versehentlich enthaltene Zugangsdaten oder Echtdaten.
- Externe Dienstleister werden nur nach Aufnahme in die Unterauftragnehmerliste und mit Auftragsverarbeitungsvertrag eingesetzt; optionale Dienste sind standardmäßig deaktiviert.
Die vollständige TOM-Anlage mit weitergehenden technischen Einzelheiten ist bewusst nicht öffentlich (Schutz vor Ausnutzung sicherheitsrelevanter Informationen) und steht Kursanbietern im Vertragsbereich der Verwaltung zur Verfügung.
Version 1 · gültig ab 21.07.2026 · Prüfsumme 7a67bf71663112ea… · freigegeben